„Psychische Gefährdungsbeurteilung": Aus der Pflicht einen Gewinn machen
- Judith Andresen
- vor 3 Stunden
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"Ja, das dann auch noch." Regulatorik kann einem das Tagesgeschäft ganz schön vermiesen. Alle wissen, was sie zu tun haben + wie es geht + dann kommen neue Informationspflichten oder eindeutige Widerspruchs-Buttons im Online-Shop. Dazu gehört die Verpflichtung, psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu beurteilen, das schreibt §5 des Arbeitsschutzgesetzes seit 2013 vor.
§5 Absatz 3 Nummer 6 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet nämlich alle Arbeitgeber*innen, psychische Belastungen bei der Arbeit zu beurteilen: ohne Ausnahme, ohne Mindestgröße, ab dem ersten Beschäftigungsverhältnis. Bei Verstoß drohen Bußgelder bis 30.000 Euro, im Ernstfall Haftung für zum Beispiel BurnOut-Fälle unter den Mitarbeiter*innen.
Keine*r hat Lust auf Haftung + Bußgelder. Also ist die Frage: Was müssen wir tun, um der Pflicht zu genügen, damit wir nicht ins Haftungs- + Bußgeldthema reinrutschen?
Geld ausgeben für eine Umfrage, deren Ergebnisse in der Schublade versauern
Die meisten Organisationen erfüllen die Pflicht mit einer anonymen Umfrage. Für unter zehn Mitarbeiter*innen genügt auch dokumentiertes Gespräch dazu. Es gibt passende Tools, die wissenschaftlich abgesichert, Fragen stellen zu
Arbeitsinhalt + Aufgabe Ist die Arbeit emotional stark belastend? Gibt es Handlungsspielräume?
Arbeitsorganisation Gibt es ständige Unterbrechungen oder unklare Zuständigkeiten?
Arbeitszeit Wie wird mit Schichtarbeit, Pausen und ständiger Erreichbarkeit umgegangen?
Soziale Beziehungen Gibt es ungelöste Konflikte, mangelndes Feedback oder Isolation?
Arbeitsumgebung Stören Lärm, Hitze, Kälte oder Platzmangel in der Arbeitsumgebung?
Arbeitsmittel / Neue Formen
Funktionieren die Werkzeuge? Wie sind die Bedingungen bei mobiler Arbeit/im Homeoffice?
Diese Tools werten alle Antworten automatisch aus, clustern die Problemfelder (wie "zu hohe Arbeitsdichte", "unklare Verantwortung") und generieren die für Behörden geforderte rechtssichere Dokumentation oft direkt auf Knopfdruck. Danach lautet die Empfehlung, "im kleinen Kreis" zwei bis drei konkrete Gegenmaßnahmen festzulegen + zu dokumentieren.
Der Fragebogen wandert dann in die Ablage, der Druck bleibt im System.

Was auch gesetzlich gefordert ist, ist der Kreislauf aus "Belastungen ermitteln, bewerten, Maßnahmen ableiten + umsetzen, die Wirkung prüfen, das Ganze dokumentieren + regelmäßig aktualisieren". Eine reine Bestandsaufnahme ohne Konsequenz genügt dem Gesetz nicht. Aber vielen Organisationen schon. "Nicht noch mehr Bürokratie!" heißt es dann. Die Forderungen der Mitarbeiter*innen seien illusorisch oder naiv. Und was man da alles dokumentieren müsse, was doch sowieso klar sei.
Wenn Organisationen die Chance erkennen, auf Augenhöhe das Ist anzuerkennen, wird aus der Pflicht die Kür + der Anlass der psychischen Gefährdungsbeurteilung zu einer echten Innovationsmöglichkeit für Organisationen.
Denn es geht nicht um die Frage, wie Haftung + Bußgeldgefahr formal ausgeschlossen werden können; es geht um die Frage, wie die Beteiligten eine Arbeitsumgebung gestalten können, die die psychische Gesundheit der Mitarbeiter*innen mindestens erhält, wenn nicht fördert.
Aus der Pflicht eine echte, positive Veränderung machen
Und das gelingt mit guter Beteiligung "ohne ChiChi. Was keine*r möchte, sind Jammer-, Rechtfertigungs-, "Wünsch Dir was"- oder Anklagerunden. Was es braucht, ist eine kritisch-konstruktive Perspektive, ein klares Wollen und vor allem Machen, nicht nur Reden.

Wenn der kondensierte Kritikpunkt beispielsweise eine "zu hohe Arbeitsdichte" ist, lohnt sich der Blick darauf, was die Beteiligten automatisieren, digitalisieren, mit KI ersetzen können. Und zwar konkret + möglichst heute in ihrem Team oder Bereich. Das schrittweise, echte Erobern + Ausprobieren neuer Techniken wird die Beteiligten konkret weiterbringen + Arbeitslast reduzieren.
Ihr könnt die "GB Psych" zum Anlass nehmen, auf allen Organisationsebenen fruchtbare + wirksame Veränderungen der Arbeitsinhalte, Aufgaben, der Organisationsform, der Arbeitszeiten, im Miteinander, der Arbeitsumgebung sowie der Arbeitsmittel auszuprobieren, für Euch zu überprüfen + zu etablieren.
Der Schlüssel ist, sich schrittweise in ein gesundes + ergebnisreiches Arbeiten hineinzuentwickeln.
Dieses pragmatische, iterative Arbeiten lohnt sich: für die Mitarbeiter*innen, die spüren, dass sich etwas bewegt, + für die Organisation, die weniger Fluktuation + weniger Krankheitstage verbucht. Die "GB Psych"-Auswertung verkommt so nicht in der Schublade, sondern ist Anlass + Richtungsweiserin für eine postive Entwicklung der Organisation.
Organisationsmuster erkennen + pragmatisch Änderungen herbeiführen
Die verpflichtende Gefährdungsbeurteilung kann sehr theoretisch ablaufen, eher zum Schubladenobjekt werden oder ihr könnt diese Verpflichtung zum Anlass nehmen, Organisationsmuster aufzudecken, Entwicklungsfelder zu identifizieren + echte Veränderung durch pragmatische Versuche + einfache Lernschritte herbeizuführen.
Und so wird aus einer Verpflichtung ein echter Gewinn für die gesamte Organisation.
